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Zweigstelle SVA

Die Zweigstelle SVA ist zuständig für:

  • Auskünfte und Hilfe bei der Anmeldung für AHV/IV-Renten, Hilflosenentschädigungen oder Ergänzungsleistungen
  • Auskünfte und Weiterleitung von Anmeldungen zur Erfassung von Selbständigerwerbenden, Hausdienstarbeitgebenden, Firmen und Nichterwerbstätigen
  • bei fehlendem Internetzugang Hilfe bei der Antragstellung Prämienverbilligung


Prämienverbilligung
Das ordentliche Prämienverbilligungsverfahren läuft im Kanton Aargau online ab. Ab September erhalten potenziell anspruchsberechtige Personen von der SVA Aargau automatisch einen Code per Post für die Internetanmeldung. Der Code ist sechs Wochen gültig. Sollten Sie keinen Code erhalten, können Sie ab Oktober über diese Seite einen Code bestellen.

Die Anträge für Prämienverbilligung können bis spätestens 31.12. des Antragsjahres elektronisch der SVA Aargau eingereicht werden.

Weitere Informationen zum Thema „Sozialversicherungen“ erhalten Sie unter folgenden Links:
www.sva-ag.ch
https://www.zas.admin.ch/zas/de/home.html

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